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XRechnung · ZUGFeRD · Factur-X — EN 16931

E-Rechnung erhalten? Hier lesbar machen.

Seit 2025 landen XML-Rechnungen im Posteingang, die kein Mensch lesen kann. Datei hier öffnen — Sie sehen die Rechnung wie ein normales Dokument, inklusive Plausibilitätsprüfung. Kostenlos, ohne Anmeldung, komplett in Ihrem Browser: Ihre Rechnung wird nirgendwohin übertragen.

XRechnung (.xml) oder ZUGFeRD (.pdf) hier ablegen

oder klicken, um eine Datei auszuwählen

Verarbeitung ausschließlich lokal in Ihrem Browser — kein Upload, kein Server.

Selbst eine E-Rechnung schreiben →

Prüfumfang

Was wird geprüft — und was nicht

Der Viewer erkennt beide EN-16931-Syntaxen (UBL für XRechnung, UN/CEFACT CII für ZUGFeRD/Factur-X und XRechnung) und extrahiert bei ZUGFeRD-PDFs das eingebettete XML direkt im Browser. Geprüft werden:

  • Pflichtangaben — Rechnungsnummer, Datum, Währung, Verkäufer/Käufer mit Anschrift, USt-IdNr./Steuernummer, Positionen — die EN-16931-Regeln BR-01 bis BR-16 in Auswahl.
  • Rechenwege — Positionssummen, Nettosumme, Steueraufschlüsselung, Bruttosumme und fälliger Betrag (Regeln BR-CO-10 bis BR-CO-16) — centgenau nachgerechnet.
  • Profil — Erkennt XRechnung-Version und ZUGFeRD/Factur-X-Profil aus der Spezifikationskennung; warnt bei XRechnung ohne Leitweg-ID.

Nicht enthalten ist die vollständige Schematron-Validierung der Norm (hunderte Detailregeln) — dafür verlinken wir im Ergebnis den KoSIT-Referenzvalidator. Der Viewer beantwortet die Alltagsfrage: Was steht in dieser Rechnung, und stimmen die Beträge?

Andersherum

Sie müssen selbst E-Rechnungen ausstellen?

Ab 2027 wird das für viele Unternehmen Pflicht (ab 2028 für alle). Der Generator auf der Startseite erstellt PDF-Rechnungen mit eingebettetem ZUGFeRD-XML im Profil EN 16931 — und XRechnung für Behörden. Ebenfalls kostenlos, ohne Anmeldung und komplett im Browser.

FAQ

Häufige Fragen

Wird meine Rechnung hochgeladen?

Nein. Die Datei wird ausschließlich von Ihrem Browser auf Ihrem Gerät gelesen. Es gibt keinen Server, kein Konto, keine Cloud — die Sicherheitsrichtlinie der Seite (Content-Security-Policy) unterbindet Verbindungen zu fremden Servern technisch. Gerade bei Rechnungen mit Bankverbindung und Geschäftsdaten ist das der entscheidende Unterschied zu Upload-Diensten.

Welche Formate werden unterstützt?

XRechnung als XML (UBL Invoice/CreditNote und UN/CEFACT CII) sowie ZUGFeRD/Factur-X als Hybrid-PDF (das eingebettete XML wird im Browser extrahiert). Eine gewöhnliche PDF-Rechnung ohne eingebettetes XML ist keine E-Rechnung — auch das sagt Ihnen der Viewer.

Warum bekomme ich überhaupt XML-Rechnungen?

Seit dem 1. Januar 2025 müssen deutsche Unternehmen E-Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können. Ab 2027 (Umsatz > 800.000 €) bzw. 2028 (alle) wird auch das Ausstellen Pflicht. Grundlage ist die EU-Norm EN 16931.

Ist die Prüfung eine verbindliche Validierung?

Nein — sie ist eine strukturelle und rechnerische Plausibilitätsprüfung. Für die verbindliche Prüfung (z. B. vor der Einreichung bei Behörden) nutzen Sie einen Schematron-Validator wie den KoSIT-Referenzvalidator. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Kann ich die Rechnung als PDF speichern?

Ja — „Drucken / als PDF speichern" öffnet den Druckdialog Ihres Browsers; dort wählen Sie „Als PDF speichern". Gedruckt wird nur das Rechnungsdokument, nicht die Webseite.

Kann ich mit demselben Werkzeug auch E-Rechnungen schreiben?

Ja. Der Rechnungsgenerator auf der Startseite erzeugt PDF-Rechnungen mit eingebettetem ZUGFeRD-XML sowie XRechnung für Behörden — ebenfalls kostenlos und komplett im Browser.

Dieses Werkzeug bietet keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die Prüfung ist eine strukturelle und rechnerische Plausibilitätsprüfung, keine verbindliche Validierung nach EN 16931.